Im Entwurf des neuen Bau- und Zonenreglements findet sich neu ein wichtiger, ausführlicher Artikel betreffend die Siedlungsökologie
Art. 48:
1 Bei der Gestaltung der Bauten und Anlagen und des Freiraums im Siedlungs-bereich sind ökologische und klimatische Aspekte wirkungsvoll und nachhaltig zu berücksichtigen.
2 Die Bodenversiegelung ist auf ein Minimum zu beschränken. Schotterflächen ohne ökologischen Wert sind nicht erlaubt, ausser für den Fassadenschutz.
3 Grössere offene Abstellflächen sind angemessen mit hochstämmigen Bäumen zu begrünen.
4 Der Strassenraum muss grundsätzlich mit hochstämmigen Bäumen gesäumt werden. Die zuständige Stelle legt die Pflanzenart fest.
5 Das Baugebiet ist möglichst zu durchgrünen. In den Bauzonen sind Siedlungs-ränder und nicht bebaute Teile einer Parzelle, die nicht als Privatgarten, Spielplatz oder ähnliches genutzt werden, unter Verwendung von art- und standortgerech-ten Bäumen, Sträuchern und Stauden zu gestalten und zu pflegen. Geeignete Elemente zur Gestaltung sind z.B. Kleingewässer, die Begrünung von Stützmau-ern und von Fassaden, unverfugte Mauern, Kleinstrukturen und dergleichen. Bei Gestaltungsplänen wird auf eine Durchgrünung geachtet. Bei grösseren Über-bauungen kann die Gemeinde, gestützt auf ein Gesamtkonzept, Grünachsen ver-langen.
6 Das Grünvolumen (Gehölzkronen, Vegetationsflächen horizontal und vertikal) steht in einem ausgewogenen Verhältnis zum Gebäudevolumen. Liefergrössen und Qualitätsangaben der Pflanzen sind mit der Baueingabe einzureichen.
7 Die Pflanzung von invasiven Neophyten ist im gesamten Gemeindegebiet aus-geschlossen.
8 In allen Zonen ist für Neubauten, grössere Umbauten und bei wesentlichen Ver-änderungen des Aussenraumes ein detaillierter Umgebungsplan einzureichen.
9 Die zuständige Stelle kann Massnahmen gegen Vogelschlag gemäss Leitfaden «Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht» der Schweizerischen Vogelwarte verlangen. Insbesondere sind Durchsichten und Spiegelungen zu vermeiden.
Nun wäre ja wohl anzunehmen, dass die Gemeinde ihre Vorbildfunktion wahrnimmt und zeigt, wie das geht: nicht mehr versiegeln, mehr Grün. Stattdessen wird noch vor kurzem als „Blumenwiese“ deklarierte Fläche nun in eine Stein- und Asphaltwüste verwandelt: um die beiden neuen Containerbauten für Geflüchtete herum findet sich kaum noch ein Stück Natur, kaum noch Grün, bis auf die 6 neu gepflanzten Bäume. Sehr schade! Und was die Funktion der im Nachhinein noch beantragten, immerhin 5000 CHF teuren Bretterwand ist, erschliesst sich mir nicht. Eine lebende Hecke oder eine glatte Holzwand, die man bemalen oder auch als Anschlagtafel hätte verwenden können, wären jedenfalls bessere Varianten gewesen als dies:







