Autor: grottenolm
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Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025: Sonderkredit Ersatzneubau Schulhaus Höfli
Hier kannst du dir ein 3-D-Modell des Ersatzneubas Höfli anschauen.
Zur Problematik des sog. Alllwetterplatzes, wie er nun geplant ist, hatte ich mich schon früher an anderer Stelle geäussert und diese Information den Ortsparteien zukommen lassen. Ich finde es nicht nachvollziehbar, ein mit Schadstoffen belastetes Schulhaus zu ersetzen, aber in diesem Zusammenhang anstelle eines Naturrasens gleich wieder einen umweltschädlichen Platz zu errichten, dessen Nachteile die Vorteile überwiegen – es sei denn, man gewichtet die Gesundheit von Menschen und Umwelt weniger hoch als eine finanzielle Einsparung. Und auch die wird von Experten bestritten. Aber lies hier selbst nach und bilde dir eine eigene Meinung.
Weitere Infos zu Schulbauten Kanton Luzern
Neubau Schulanlage Hagenmatt Root
Nur ein Stück weiter im Rontal entsteht gerade auch ein neues Schulhaus, vielleicht schaust du mal rein? Schulanlage Hagenmatt
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SVP Ebikon hat Postulat eingereicht
Nr._11-24_Postulat_Mueller_Guido_und_MItunterzeichnende_ueber_die_Pruefung_eines_Austrittes_aus_dem_Verband_Luzerner_Gemeinden_VLGHerunterladenHier die Website des VLG – Verband der Luzerner Gemeinden: https://www.vlg.ch/
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Nachhaltige Mobilität und Mobilitätsmanagement
Mobilservice ist die Plattform für nachhaltige Mobilität und Mobilitätsmanagement in der Schweiz.
Sehr gute und wichtige Infos zu diesem Thema
Nächste online-Webinare am 14.01.2025:
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Gleisweg „versenkt“ – Natur profitiert
Mitteilung der Gemeinde Ebikon: https://www.ebikon.ch/news/einwohnerrat-lehnt-sonderkredit-fuer-gleisweg-ab
Ziel sei es gemäss Mitteilung der Gemeinde Ebikon gewesen, den Veloverkehr von der stark belasteten Hauptverkehrsachse zu trennen und so für Entlastung zu sorgen.
So schlecht ist die Situation für den Veloverkehr ab Ortsausgang Ebikon Richtung Root ja wohl nicht mit einem beidseitigen Velostreifen:
Wirklich viele riskante Stellen für Velofahrer finden sich aber innerhalb unseres Ortes! Um Anschluss an den geplanten Gleisweg mit Start unterhalb vom Bueristutz zu bekommen, müssen die meisten Velofahrer das Bushub-Provisorium passieren und eine verwinkelte Bahnunterführung – mal abgesehen von vielen weiteren Gefahrenstellen im Ort.
Ich denke nicht, dass der Sonderkredit für den Gleisweg in Ebikon überwiegend aus finanziellen Gründen abgelehnt wurde. Übereinstimmung herrscht bei allen Einwohnerräten, dass dem Langsamverkehr/dem Velo in Zukunft mehr Raum, mehr Geld, mehr Bedeutung zugemessen werden muss. Auch das Thema Solidarität mit den anderen Rontaler-Gemeinden kam mit auf die Waage, aber entscheidend waren dann doch andere Gründe.
Wer will, kann (und sollte meiner Meinung nach) die einzelnen Beiträge der Debatte im Audioprotokoll selbst nachhören.
In sechs Jahren und mit hohen Planungskosten hätten alle Aspekte des Projekts genügend tief abgeklärt werden können.
Es handelt sich nicht um eine Kantonsstrassenprojekt. Das Gesamtverkehrsprojekt GVK 2018 wurde im Auftrag der Verbandsgemeinden (also auch von Ebikon) von Luzern Plus, dem regionalen Entwicklungsträger, erarbeitet. Der Bund finanziere über das Agglomerationsprogramm etwa 35 % der Kosten, informierte Gemeinderat Bienz, der Kanton finanzierte nichts, aber er habe koordiniert und am Projekt mitgearbeitet.
Fast alle Parteien haben sich meiner Meinung nach mit Vor- und Nachteilen differenziert auseinandergesetzt und erkannt, dass die Nachteile deutlich überwiegen.
Einige Punkte sind ungeklärt: Warum beteiligen sich die grossen Arbeitgeber wie z. B. Schindler, die stark von der neuen Veloroute profitieren dürften, nicht finanziell ?
Ich frage mich, warum man nicht versucht hat, mit der Firma Schindler zu verhandeln, werktags den Berufsverkehr die (diesseitige!) Gleis-Strasse benutzen zu dürfen? Von Schindler-Mitarbeitern (und anderen?) wird diese Strecke ohnehin regelmässig befahren. Im Jahr 2018 wurde die Durchfahrt verboten, als Grund wurde eine erhöhte Unfallgefahr genannt. Die aktuelle Beschilderung ist verwirrend, verbietet streckenweise, schildert auf manchen Abschnitten aber Velowege aus. Da hätte man miteinander verhandeln sollen für eine sinnvolle Alternativroute.
Und tatsächlich würde man mit dem geplanten Gleisweg die Velofahrer auf Abschnitte mit mehr, statt mit weniger, Unfallrisiko führen: die Linienführung auf der Industriestrasse als Mischverkehr im Gewerbegebiet ist für Velofahrer sehr gefährlich, wurde aber vom Gemeinderat als vertretbar beurteilt. Jeder kann sich selbst ein Bild davon machen, wie viele grosse LKW täglich dort unterwegs sind, wie rege der Betrieb insbesondere zur Kiesaufbereitung der Firma Düring ist.
Wirklich gefährlich wirkt auf mich auch die geplante Ausführung des Streckenabschnitts entlang der Ron: „Zwecks Minimierung des Platzbedarfs im Gewässerraum wurde entschieden, den Rad-/ Gehweg ohne Trennstreifen zur Fahrbahn auszuführen. Entlang der Fahrbahn der Ronstrasse ist ein Sicherheitszuschlag von 15 Zentimetern vorgesehen.“
Wenn sich nun ein Fussgänger/Velofahrer aus Richtung Buchrain auf dem kombinierten Rad-/Gehweg bewegt, ist er von entgegenkommenden Fahrzeugen (auch Busse, LKW) aus Richtung Ebikon durch keinen Trennstreifen von der Fahrbahn getrennt! Da können wirklich einmal gefährliche Situationen entstehen…
Ein weiterer Gefahrenpunkt stellt die rechtwinklige Spurführung über die Ronbrücke dar: grosse LKW in die und von der Industriestrasse kommend passieren die schmale Stelle, Velofahrer auf der neuen Route kommen mit Velofahrern und Fussgängern auf dem Weg entlang der renaturierten Ron von bzw. nach Buchrain in Konflikt…
Von mehr Sicherheit kann man da nicht reden. Eher ist das Gegenteil der Fall. Somit muss ich mich Kilian Ebert anschliessen:
Es gibt aber einen eindeutigen Gewinner der Nichtrealisierung des Gleisweges in Ebikon: die Natur!
Ein 200 m langer Grünstreifen mit vielen buntblühenden Wildblumen wird nicht zu-asphaltiert, die Ron wird auf diesem Abschnitt nicht verbaut, ein kleiner aber wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen bleibt erhalten. Wäre doch auch etwas dumm, wenn man ab der Ronbrücke Richtung Buchrain wunderbare Bachrenaturierungen durchführt, aber auf Ebikoner Gebiet einen entsprechenden Bachabschnitt der Versiegelung und Verbauung opfern würde – ohne einen sichtbaren Nutzen für Velofahrer.
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Fragestunde im Einwohnerrat
Gemäss Art. 60 der Geschäftsordnung des Einwohnerrates hat die Geschäftsleitung jährlich mindestens zwei Fragestunden zu traktandieren.Weiterlesen auf Seite 4 des folgenden Protokolls:
Da jeweils nur das Thema der Frage und eine kurze Antwort schriftlich protokolliert werden, lohnt es sich meiner Meinung nach sehr, das Audioprotokoll aufzurufen und sich die vollständigen Fragen und Antworten anzuhören:
Audioprotokoll Einwohnerrat Fragestunde
Beispielsweise war zu erfahren, dass der FC Ebikon mit 600 Mitgliedern der grösste Verein ist und nichts an die Gemeinde zahlt. Zahlt nüüt. Nichts…
Frage Urs Kaufmann
Antwort Mark Pfyffer
Antwort Daniel Gasser
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Neuer Kommunikationskanal
Schon gewusst? Hier kannst du alle elektronischen Dienstleistungen und Angebote der kantonalen Verwaltung nutzen: https://my.lu.ch/Pages/Default.aspx
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Rontaler-Nachfolgelösung
Als Ersatz für den Rontaler plant der Gemeinderat folgendes:
Nr._06-24_Beantwortung_der_schriftlichen_Anfrage_von_Urs_Kaufmann_ueber_den_Wegfall_der_oeffentlichen_Publikation_im_RontalerHerunterladenHier weitere Infos zum Thema:
Die vom GR erwähnte Studie «Jahrbuch Qualität der Medien 24» des Forschungszentrums Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) der Universität Zürich.
Der letztjährige Erscheinungsplan des Rontalers:
Weshalb ist die Medienvielfalt in Gefahr? Kommunikationswissenschaftler Philipp Bachmann im Interview zur Medienvielfalt
Was bedeutet barrierefreie digitale Kommunikation? Hier finden Sie Tipps, Hilfsmittel und Anleitungen für die Umsetzung.
Welche Informationen muss der Gemeinderat, welche darf er und in welcher Form mitteilen und welche nicht?
Gemeindeordnung Ebikon vom 13. Februar 2022
Art. 5 Information und Kommunikation
Der Gemeinderat informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig über Geschäfte und Beschlüsse. Er bestimmt die Form der Bekanntmachung.
Organisationsverordnung der Gemeinde Ebikon vom 15. Juni 2023 (Stand 2. November 2023)
Art. 28 Kommunikation und amtliches Publikationsorgan
1 Der Gemeinderat ist gemäss Art. 37 Abs. 5 der Gemeindeordnung für die Kommunikation der Gemeinde verantwortlich.
2 Die Kommunikation der Gemeinde Ebikon wird in einem Konzept definiert.
3 Die amtlichen Veröffentlichungen erfolgen im Anschlagkasten beim Gemeindehaus, sofern die Rechtsordnung nicht eine andere Publikationsplattform vorsieht.
4 Als weitere Publikations- und Informationsplattformen dienen insbesondere das Kantonsblatt und die Webseite der Gemeinde Ebikon.
Verordnung zum Informations- und Datenschutz der Gemeinde Ebikon vom 17. November 2019
Art. 1 Medienstelle
1 Als Medienstelle der Gemeinde wird der Kommunikationsbeauftragte bezeichnet.
2 Die Medienstelle hat die Aufgabe, Informationen des Gemeinderates aufzubereiten und den Medien zur Verfügung zu stellen. Sie koordiniert die Medi-enarbeit der einzelnen Abteilungen. Zu diesem Zweck sind ihr Medieninformationen sowie geplante Medienkonferenzen rechtzeitig zu unterbreiten bzw. anzuzeigen.
3 Der Kommunikationsbeauftragte ist direkt dem Geschäftsführer unterstellt.
4 Die Medienstelle ist verantwortlich für die Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Gemeinderats und der Verwaltungsstellen.
5 Die Medienstelle erkennt frühzeitig öffentlichkeitsrelevante Themen und Ereignisse, weist den zuständigen Abteilungsleiter darauf hin und unterstützt diesen in der Kommunikation.
6 Die Medienstelle ist verantwortlich für die kundengerechte Formulierung von Pressetexten sowie weiteren Informationen. Sie wird dabei von den Ab-teilungen unterstützt.
Art. 4 Amtliches Publikationsorgan
Die Information der Öffentlichkeit über wichtige Geschäfte und Beschlüsse des Gemeinderates (ausgenommen amtliche Publikationen nach Stimmrechtsgesetz) erfolgen im Rontaler und auf der Webseite.
Reglement zum Informations- und Datenschutz der Gemeinde Ebikon vom 17. November 2019
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt die Informations- und Kommunikationstätigkeit des Gemeinderates und den Datenschutz. Das Reglement fördert die Transparenz in der Tätigkeit der öffentlichen Organe, indem es den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet.
II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION
Art. 2 Grundsatz und Zuständigkeit
1 Der Gemeinderat ist für die amtliche Information der Öffentlichkeit und des Personals verantwortlich. Er bestimmt die Mittel der amtlichen Information und das amtliche Publikationsorgan (sofern nicht in der Gemeindeordnung abschliessend geregelt).
2 Der Gemeinderat informiert über die Geschäftstätigkeit und über die Beschlüsse der Organe und der Gemeindeverwaltung, soweit nicht eine gesetzliche Grundlage oder überwiegende private oder öffentliche Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen.
3 Der Gemeinderat informiert rasch, rechtzeitig, verständlich, klar und verhältnismässig.
4 Der Gemeinderat bestimmt eine Anlaufstelle für die Information.
5 Weitere Behörden und Kommissionen informieren über ihre Tätigkeit nach Rücksprache mit dem Gemeinderat und vorbehältlich der Kommissionsver-ordnungen.
Art. 4 Amtliche Information im Internet
1 Die amtliche Information im Internet erfolgt in namentlicher Form, sofern die betroffene Person die Veröffentlichung des Namens im Internet nicht ausdrücklich abgelehnt hat.
2 Die Namen der politischen Parteien oder der politischen Gruppierungen dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person im Internet veröffentlicht werden.
Nr._10-24_Schriftliche_Anfrage_Chiodo_Paolo_namens_der_Die_Mitte-Fraktion_ueber_das_neue_Kommunikationsmittel_der_Gemeinde_EbikonHerunterladenSpezialfall Abstimmungen
Ergänzung zur Wegleitung
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Thema öffentliche Finanzen
Hier findest du das Dossier Gemeindefinanzen: https://www.lustat.ch/analysen/oeffentliche-finanzen/gemeindefinanzen
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Neue Seite Einwohnerrat
Nun ist sie da: Eine sehr schöne, brauchbare, gelungene eigene Seite für den Einwohnerrat Ebikon! Doch warum führt sie ein Mauerblümchendasein und versteckt sich auf der Gemeinde-Website? Jeglicher Hinweis auf ihre Existenz fehlt. Hier also findest du sie: https://www.ebikon.ch/topics/politik-partizipation/einwohnerrat
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Sorgenkind Kaspar-Kopp-Strasse
Hier weiterlesen: https://www.ebikon.ch/news/vision-fuer-kaspar-koppstrasse-skizziert
Auszug aus dem Kurzprotokoll der PUEK vom 19.09.2023:
An der Info-Veranstaltung am 18. Dezember 2023 nahmen einige Ebikoner, vor allem Anwohner der Kaspar-Kopp-Strasse teil.
Es informierten: Hans Peter BIenz, Ressortleiter Bau, Dominic Lustenberger, Abteilungsleiter Raum & Verkehr sowie Peter Kurmann, Dipl. Bauing. von Emch + Berger Gruppe, der das Vorprojekt erarbeitet hat. Der nächste geplante Schritt ist nun das Perimeterverfahren, das extern im Jahr 2024 durchgeführt werden soll. Das „was und wie“ ist gemäss GR Hans Peter Bienz noch offen. Er bestätigte jedoch einem Fragesteller, dass zwei Begegnungszonen im Bereich von Schule und Kindergarten sofort umgesetzt werden könnten. Aus meiner Sicht ist der Gemeinderat verpflichtet, dies sofort in die Tat umzusetzen, da von den Bewohnern viele gefährliche Situationen in den beiden Strassenabschnitten geschildert wurden, auch etliche Beinahe-Unfälle von Kindern und Jugendlichen. Es gibt keinen Grund, dies nicht umzusetzen – gerade auch, weil alle anderen Schritte noch völlig offen sind, wie bestätigt wurde. Damit könnte sofort mehr Sicherheit geschaffen werden. Recht viel Skepsis bzw. Ablehnung herrschte gegenüber dem Vorschlag, mittels Pfosten oder anderen physischen Mitteln Velofahrer in die Strassenmitte zu „lenken“, wobei Fussgänger sich überwiegend auf den Seitenstreifen aufhalten würden, weil sie diese vermeintlich für Fussgängerwege hielten. Mehr Zustimmung war erkennbar für die bekannte Tatsache, dass da, wo sich Fussgängerinnen, Velo- und Autofahrer auf dichtem Raum die Strasse teilen, die tieferen Geschwindigkeiten nicht nur für mehr Sicherheit sorgten, sondern auch für höhere Aufenthaltsqualität, ohne die flüssige Abwicklung des Verkehrs zu behindern. Natürlich bei angepasster Fahrweise und gegenseitiger Rücksichtnahme! Die Polizei kontrolliere bereits vermehrt zu schnelle Velofahrer: die Kaspar-Kopp-Strasse ist eine 30-er Zone, ausserdem gelte ab 1.4.2024 für schnelle E-Bikes eine Tachopflicht.
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Was ist ein Naturgarten?
Website von Birgit Helbig – mit Hinweis auf ihr gerade erschienenes Buch! https://www.natur-garten-helbig.de/
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Wöchentliches Nachrichtenbriefing der Republik
Was diese Woche wichtig war
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Einwohnerratssitzung nachhören!
Tatsächlich, nun ist es online! Das erste Audioprotokoll einer Einwohnerratssitzung. Wirklich spannend zu hören: Audioprotokoll der EWR-Sitzung vom 12.11.2024
Alle anderen Protokolle findest du hier: https://www.ebikon.ch/topics/politik-partizipation/einwohnerrat/ratsprotokolle