Wie dem Baugesuch zu entnehmen ist, soll die Ost- und Westseite des sogenannten Ballastbaus begrünt werden:
Dies ist ein logischer Schritt, da vor der Nutzung als Parkfläche bzw. als Autohandel die Fläche noch deutlich begrünt war, sowohl mit Bäumen/Sträuchern als auch mit teilweisem Fassadengrün:

Als Ebikon im Dezember 2021 erneut als Energiestadt rezertifiziert wurde, wurde in der entsprechenden Medienmitteilung erklärt, dass zahlreiche Projekte initiiert und umgesetzt worden seien, um eine Energiestadt zu bleiben. Dazu gehöre auch das neue Bau- und Zonenreglement. So verlange beispielsweise ein Artikel, dass bei der Gestaltung des Freiraums im Siedlungsbereich ökologische und klimatische Aspekte wirkungsvoll und nachhaltig zu berücksichtigen seien. Ein Beispiel sei auch die Stadtklimaanalyse, die 2019 durchgeführt wurde. Sie diene als Grundlage für eine klimaangepasste Entwicklung und für die Ausarbeitung von Klimaanpassungsmassnahmen. Die Analyse zeige beispielsweise, welche Gebiete einer besonders hohen Hitzebelastung ausgesetzt sind (Hitzeinseln) und wo Kaltluftabflüsse bestehen. Hitzeinseleffekte (=höhere Luft- und Oberflächentemperaturen) entstehen durch schlechte Durchlüftung, wenig Grünräume und starke Versiegelung. Diese Effekte wirken sich auch klar negativ im Bereich Gesundheit aus (ab Seite 19 ff im Dokument https://www.luzernplus.ch/application/files/1616/3454/5799/Handlungshilfe_Hitze.pdf).
In der Nähe des Rischrings befinden sich Orte mit hoher Vulnerabilität, d. h. Gebäude mit sensiblen Bevölkerungsgruppen wie das Senevita, ein Kindergarten, die Psychomotorische Therapiestelle.
Der Nutzen einer Fassadenbegrünung ist im obengenannten Dokument ausführlich beschrieben.
Wenn jetzt von einer «unbefristeten» Zwischennutzung auszugehen ist, sollte zumindest kein schlechterer Zustand in Bezug auf Begrünung und Klimaschutz bewilligt werden, als er vor dieser Nutzung war.
Wünschenswert wäre es, auch eine Dachbegrünung zu diskutieren. Die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Firma Düring bietet entsprechende Angebote an.
Aktualisiert
Nach nochmaligem Nachfragen erhielt ich heute, 3. Mai 2023, vom Bereichsleiter Bewilligungen folgende Antwort: Beim oben erwähnten Bauvorhaben handle es sich weiterhin um ein laufendes Verfahren. Zu laufenden Verfahren sei es ihnen nicht möglich, genauere Auskunft zu geben, da ich keine Partei dieses Verfahrens sei. Er wies mich erneut darauf hin, dass die Einhaltung aller Auflagen und Bedingungen durch die Gemeinde kontrolliert und überprüft werde.
Das Baugesuch stammt vom April 2022, es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren. Inhaltlich geht es um eine „unbefristete Zwischennutzung“, die inzwischen längst umgesetzt ist. Die Gemeinde hat einfach keinerlei Interesse, ökologische und klimatische Aspekte bei Baubewilligungen umzusetzen. Punkt!