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Gesamtrevision der Ortsplanung

  • Jahresrechnung 2022 mit Jahresbericht 2022
  • Gesamtrevision der Ortsplanung
  • Reglement Abstell- und Verkehrsflächen

Vorab eine Bemerkung zum Richtplan Fusswege. Die Gemeinde bemerkt in ihrem Planungsbericht richtig: „Die aus dem Jahre 1995 stammenden Ortsplanungen (Bau- und Zonenreglement und
Zonenplan) müssen bis 2023 den neuen Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes
des Kantons Luzern angepasst werden (PBG § 224 Abs. 1). Aufgrund dieses gesetzlichen
Auftrags ist die Revision der Ortsplanung Ebikon in Bearbeitung.
Grundsätzlich ist es zweckmässig, für die Planungsinstrumente (dazu gehört u.a. auch
der Richtplan Fusswege) bei einer Gesamtrevision der Ortsplanung alle wesentlichen
Instrumente zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Aufgrund des Umfangs der
vorliegenden Revision der Ortsplanung kann eine schrittweise Aktualisierung der
Instrumente jedoch auch zweckmässig sein. Aufgrund des sehr grossen Umfanges, des Aufwandes sowie des zeitlichen Ablaufs der Revision Ortsplanung hat die zuständige Stelle beschlossen, den Richtplan Fusswege
losgelöst von der Revision Ortsplanung zu überarbeiten.
Dieses Vorgehen wurde durch
den Kanton Luzern im Zwischenbericht vom 20. Juni 2016 zur Revision Ortsplanung
Ebikon, Kapitel 6.2, akzeptiert. Weitere Infos zum Richtplan Fusswege, der aus dem Jahr 1984 stammt, findest du hier: https://www.ebikon.ch/topics/planung-bau/projekte/fusswegrichtplan-ebikon

Der Richtplan Fusswege wurde gestützt auf § 13 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 öffentlich aufgelegt.

Nach Eingabe einer Stellungnahme erhielt ich am 15. Februar 2023 von der Gemeinde die schriftliche Mitteilung, man werde mich über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten. Bisher erhielt ich keine.

Nun zur Gesamtrevision Ortsplanung: Unterlagen dazu finden sich auf der Website der Gemeinde: https://www.ebikon.ch/topics/planung-bau/projekte/ortsplanungsrevision


Auf der Grundlage folgender Motive und Absichten hat der Gemeinderat Ebikon die Ortsplanung revidiert:

∙ Ebikon entwickelt sich nachhaltig.
∙ Ebikon strebt für alle eine gute Wohnqualität an.
∙ Ebikon achtet weiterhin auf gute Bedingungen für bestehende und neue Ar-beitsplätze.
∙ Das Zentrum von Ebikon wird qualitativ verdichtet und in seinen Aufgaben gestärkt. Die Kantonsstrasse wird umgestaltet.
∙ Ebikon achtet auf alle Verkehrsteilnehmenden und stimmt ihre Bedürfnisse aufeinander ab.
∙ Ebikon stimmt die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, den Schutz der Natur und Landschaftswerte sowie die Ansprüche an ein attraktives Naherholungs-gebiet aufeinander ab.
∙ Ebikon fördert die Energieeffizienz und die Siedlungsökologie.

Aufgrund von Einsprachen, die im Rahmen der 1. öffentlichen Auflage zur Revision Ortsplanung Ebikon eingegangen sind, erfolgte vom 22. November bis 21. Dezember 2022 eine 2. öffentliche Auflage.

Aktuell gültige Bau- und Zonenordnung Stand 11. Januar 2022

Vielleicht nützt auch mal ein Blick in das Geoportal der Gemeinde Ebikon: https://www.geo.lu.ch/gemeinde/ebikon/

Ab heute, 11. Mai 2023, sind die Unterlagen zur Abstimmung online einsehbar: https://www.ebikon.ch/news/unterlagen-zur-abstimmung-online-verfuegbar-1

Eine klare und mit nachvollziehbaren Argumenten untermauerte Haltung hat die Ortspartei „Grüne Ebikon“. Sie lehnt die Ortsplanungsrevision ab: https://gruene-ebikon.ch/revision_ortsplanung/argumente und bietet „grüne Ideen“ an: https://gruene-ebikon.ch/revision_ortsplanung/gruene-ideen

Auch ich, als Ärztin, lehne die Ortsplanungsrevision ab, wobei mein Schwerpunkt natürlich auf dem Handlungsfeld Gesundheit liegt. Hier mein Leserbrief vom 26.05.2023 in der LZ:

Ebikon liess 2020 eine Klimaanalyse erstellen und nahm an einer vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebenen, wissenschaftlichen Untersuchung des Klimwandels auf die Siedlungsentwicklung teil. Städte und Agglomerationen weisen höhere Luft- und Oberflächentemperaturen als ländliche Regionen auf. Gründe sind schlechte Durchlüftung, wenig Grünräume und eine starke Versiegelung. Dieses Phänomen wird als Hitzeinseleffekt beschrieben.

Orte, an welchen der Handlungsbedarf wegen einer hohen Hitzebelastung besonders dringlich ist, und wo empfindliche Bevölkerungsgruppen betroffen sind, werden Hotspot genannt: in Ebikon die Kantonsstrasse, so der Abschlussbericht 2021. Als Massnahmen werden vorgeschlagen: Grünanteil erhöhen, Parkplatzflächen beschatten und begrünen, (teil-)entsiegeln, kühlende Strassenbeläge, Fuss- und Radwege durchgängig beschatten, Geschwindigkeitsbegrenzung. Es geht nicht mehr um Steigerung der Lebensqualität. Vermehrte Hitzewellen und einzelne Hitzetage stellen eine zunehmende Gefahr für die Gesundheit dar, ein direkter Zusammenhang zwischen den erhöhten Temperaturen und Sterberaten ist belegt.

Die Siedlungsentwicklung nach innen kann den Hitzeinseleffekt verstärken, wenn nicht parallel dazu Massnahmen in die Raumplanung einfliessen. Eine vorausschauende Stadtplanung ist daher essenziell. Mit den Instrumenten gesamtrevidiertes Bau- und Zonenreglement (BZR) und dem neuen Zonenplan wird dies nicht erreicht. Ausgerechnet in den neuen Artikeln «Siedlungsökologie und Resilienz Hitze» lehnte der Gemeinderat den Vorschlag ab, die vorgesehene, unverbindliche Kann-Formulierung durch «erlässt» zu ersetzen. Mit der Begründung: «Aufgrund der vielen übrigen grossen Projekte, die die Gemeinde in nächster Zeit zu erfüllen hat, hat die Ausarbeitung einer Verordnung nicht absolut oberste Priorität.» Ich lehne die Ortsplanungsrevision ab, weil sie die Gesundheit, nicht genug schützt.

Wie es anders geht, zeigen Beispiele der Stadt Zürich: https://www.stadt-zuerich.ch/gud/de/index/umwelt_energie/klimaanpassung/hitze/massnahmen-hitzeminderung.html oder https://www.stadt-zuerich.ch/gud/de/index/umwelt_energie/klimaanpassung/hitze/stadtklima.html

Der Klimawandel birgt mehrheitlich Risiken und die Schweiz ist stark betroffen https://www.meteoschweiz.admin.ch/klima/klimawandel.html

Informationen für Gemeinden und Planungsbüros: https://klima.lu.ch/Klimakarten/Informationen_Gemeinden

Diese Informationen sind sehr wichtig und sollten unbedingt jetzt in der Ortsplanung umfassend und verbindlicht festgesetzt werden:

Die zunehmende Hitzebelastung reduziert die Lebens- und Wohnqualität in Städten, Agglomerationen und stark besiedelten Gebieten. Insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen ist der Hitzestress auch mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Um diese Auswirkungen zu reduzieren, erlangen unter anderem Grünflächen und Bäume im Siedlungsgebiet, die Beschaffenheit von Oberflächen (Entsiegelung, hohe Albedo und so weiter), Standort und Ausrichtung (Sicherung von Kaltluftströmen) sowie die Gestaltung von Gebäuden (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Beschattung und so weiter) zunehmende Bedeutung. Das Thema muss in Planung und Bau verankert und geeignete Klimaanpassungsmassnahmen umgesetzt werden. Dabei gilt es auch, Synergien mit anderen Qualitätszielen (wie beispielsweise Biodiversitätsförderung, Regenwasserbewirtschaftung, Lärmminderung) zu nutzen.

WIr müssen tatsächlich entschlossener und mutiger handeln angesichts der planetaren Klimakrise! Wir haben die Mittel dazu, wir haben die Möglichkeit zum Abstimmen. Nutzen wir unsere Chance!