Neuer Richtplan Fusswege in Ebikon

Nichts auf der Ebikoner Website gibt einen aktuellen Hinweis zum Thema Richtplan Fusswege. Da muss man schon sehr weit nach unten scrollen und dann gezielt unter den öffentlichen Auflagen nachschauen, bis man diese Hinweise findet: https://www.ebikon.ch/storage/c291a49af6807dc957450050b1f7c60b543a5ce5977d8d11ad2fe2a9d702ff54 sowie https://www.ebikon.ch/storage/c291a49af6807dc957450050b1f7c60b543a5ce5977d8d11ad2fe2a9d702ff54

Dort erhält man dann weitere Hinweise zur Planauflage:

  • Öffentliche Planauflage Anschlagkasten
  • Öffentliche Planauflage www.ebikon.ch
  • Kantonsblatt

Die Pläne liegen “ vom 16. Januar bis 14. Februar 2023, im Gemeindehaus Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6030 Ebikon, während der geltenden Öffnungszeiten zur Einsicht auf und können im Internet unter www.ebikon.ch eingesehen werden.“

Hm, das ist so eine Sache mit der Einsichtnahme. Die meisten Ebikoner werden sich wohl am liebsten im Internet damit befassen. Aber warum findet sich dann kein direkter Link, sondern nur der Hinweis allgemein auf das Internet www.ebikon.ch ? Bürgerfreundlich empfinde ich das nicht. Daher hier die entsprechenden Dokumente:

Richtplan Fusswege, vom Gemeinderat verabschiedet zur öffentlichen Auflage am 15. Dezember 2022 (Karte mit sehr grosser Datenmenge!) https://www.ebikon.ch/storage/5a25d6f5c5326bfba438eddff39eb147301ff59577a3f3bc289e571c767dee9d

In diesem Zusammenhang lohnt sich vielleicht auch ein Blick in diese Zusammenstellung: http://rontalnetz.ch/wp-content/uploads/2022/04/FussverkehrSchwachstellenanaylse_Massnahmenplanung.pdf

Schau mal in den Planungsbericht Richtplan Fusswege (oben) auf Seite 5 unter Punkt 1.2

1.2 Aktueller Fusswegrichtplan
Der aktuelle Fusswegrichtplan der Gemeinde Ebikon ist Teil des Verkehrsrichtplanes vom
April 1984, erlassen durch den Gemeinderat am 26. April 1984.
In den Jahren 1991 bis 1994 wurde im Rahmen der Revision Ortsplanung eine
Teilrevision des Verkehrsrichtplanes begonnen, darin war der Fusswegrichtplan ein
Bestandteil. Am 4. Juli 1994 nahm das Baudepartement des Kantons Luzern in der
Voprüfung Stellung zum Fusswegrichtplan. Dieser Fusswegrichtplan wurde in der Zeit
vom 6. Juni bis 5. Juli 1994 öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat verabschiedete den
Fusswegrichtplan am 26. Mai 1994. Der weitere Verlauf des Verfahrens (Genehmigung
durch den Regierungsrat des Kantons Luzern) und der Stand des Fusswegrichtplanes
1994 sind nicht bekannt.

Die Abteilung Planung & Bau arbeitete bislang nicht nach dem Fusswegrichtplan von
1994.

Das gibt einem doch zu denken, oder? Ein 1994 öffentlich und dann vom GR verabschiedeter Fusswegrichtplan scheint irgendwie verschwunden….

Leider wird dem Fussverkehr wohl wenig Wert geschenkt, zumindest nicht, wenn es um Zuteilung von finanziellen Mitteln geht – siehe Punkt 4.3 auf Seit 9:

4.3 Randbemerkung
Der Richtplan Fusswege wurde auch unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse
der Gemeinde Ebikon erstellt. Es wurden nur die notwendigsten Wegverbindungen
aufgenommen.
So weist der aktuelle Entwurf z.B. weniger Fusswege auf als der
Verkehrsrichtplan vom April 1984 oder der Entwurf des Richtplanes Fusswege aus dem
Jahre 1994.

Hier die Stellungnahme der Grünen Ebikon: https://gruene-ebikon.ch/blog/allgemein/stellungnahme-zum-neuen-richtplan-fusswege