Bauvorhaben: Ersatzneubau MFH Ottigenbühlring 6+8. Mehrfamilienhäuser, reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Profilierung ab 5.7.2024. Interessant, was in den Unterlagen zu finden ist. Vieles erstaunt, wirft viele Fragen auf…
Hier soll es nur um die Parkplätze gehen. Die beiden neuen Gebäude werden insgesamt 21 Wohnungen anbieten.
Für Verkehrsflächen auf privatem Grund gilt in Ebikon:
Über die Entstehungsgeschichte von Reglement und Verordnung erfährt man in der Botschaft zur Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023:
Aufgrund der Stellungnahme der Controlling-Kommission beschloss der Gemeinderat, auf einen Maximalprozentsatz des Normbedarfs bei allen Parkplatz-Zonen zu verzichten.
Gesamtverkehrskonzept LuzernOst
Die sieben Gemeinden von LuzernOst (u.a. die Gemeinde Ebikon) haben unter
Federführung der kantonalen Dienststelle Verkehr und Infrastruktur und unter
Beteiligung des Regionalplanungsverbands LuzernPlus entschieden, ein
Gesamtverkehrskonzept Rontal (GVK) zu erstellen. Mit diesem GVK sollen Strategien definiert und konkrete Massnahmen festgelegt werden, um eine zukunftsfähige Abwicklung des Verkehrs vor allem auf der Achse «Luzern – Zug – Zürich» zu erreichen. Dies ist für die Standortattraktivität von LuzernOst bedeutend. Eine der vorgesehenen Massnahmen ist eine zeitgemässe Regelung der Parkierung auf privatem Grund mit einem entsprechenden Reglement. Im vorliegenden Reglement der Gemeinde Ebikon ist jedoch keine maximale Begrenzung der Anzahl Parkplätze (Maximalprozentsatz) vorgesehen, weil ein solcher Maximalprozentsatz von der gemeindlichen Controlling-Kommission ganz und von der gemeindlichen Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) teilweise abgelehnt wurde.
Das wesentliche Ziel des behördenverbindlichen GVK, mit einer Regelung der Parkierung auf privatem Grund den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu reduzieren, wird nicht erreicht.
Musterreglement Regionalplanungsverband LuzernPlus
Der Regionalplanungsverband LuzernPlus stellte 2016 den Gemeinden der Agglomeration Luzern ein überkommunal koordiniertes Musterreglement über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund zur Verfügung. Dieses Musterreglement diente als Grundlage für das neue Reglement der Gemeinde Ebikon. Auch in diesem Musterreglement sind Maximalprozentsätze vorhanden. Auch Horw und Emmen haben Maximalprozentsätze.
In den Unterlagen findet sich ein Parkplatznachweis Autos (in der Einstellhalle): Anwohner mind. 1 PP pro Wohnung: 23 Stk, zusätzlich 10 % für Besucher: 2 Stck. , d. h. insgesamt 25 Parkplätze. Merkwürdig, dass im Baugesuch bei Gebäude 1 nur 3 Wohnungen, bei Gebäude 2 18 Wohnungen angegeben sind, das wären dann nur insgesamt 21 Wohnungen statt 23 Wohnungen? Nach der Ebikoner Verordnung liegt das Baugebiet in Zone 2. Somit wären als Mindestprozentsatz nur 60 % vom Normbedarf zu erstellen, somit nur 15 Parkplätze – statt 25 Parkplätze. Das würde genügen. Aber da ja in Ebikon kein Maximalprozentsatz vorhanden ist, dürfen natürlich mehr Parkplätze erstellt werden. Auch wie hier 10 Parkplätze mehr. Eigentlich beliebig viele…