Wer die Diskussion in der Einwohnerratssitzung am 24.06.2025 zum Postulat nachhören will, kann dies hier tun.
Der Redebeitrag des Bauvorstehers Hans Peter Bienz wirft für mich Fragen auf:
Für mich klingt die Aussage wie eine Einschüchterung: Nehmt bloss nicht dieses Postulat an, sonst müsst ihr in den nächsten 25 Jahren weiter mit Tempo 50 auf der Kantonsstrasse leben. Ich kann mit seiner Erklärung nichts anfangen. Daher habe ich ihm am 26.06.2025 meine Fragen per E-Mail gestellt, insbesondere nach dem Unterschied Vorgehen entsprechend aktueller Praxis Kanton Luzern und Vorgehen mittels BGK. Die gleichentags erhaltene Antwort erstaunt mich zusätzlich: Er werde meine Fragen mit seiner Fachabteilung besprechen und mir gerne die entsprechenden Antworten formulieren. Er verwiess darauf, dass aufgrund der bevorstehenden Sommerferien und der anstehenden Projekte die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nehmen werde. Fragen, die dabei in meinem Kopf auftauchen: kann er oder will er jetzt nicht antworten – wo er doch so eindeutig das Vorgehen gemäss BGK gepriesen hat?
Abgestimmt wurde daraufhin so: Schlussabstimmung zur Überweisung des Postulats Nr. 25/15 Benz Sandra und Mitunterzeichnende über Tempo 30 – für mehr Lebensqualität und Sicherheit an Ebikons Hauptstrasse
Ergänzung durch Postulantin Sandra Benz nach erfolgter Diskussion:
«Der Perimeter der Temporeduktion liegt ab (und mit) Knoten Schlösslistrasse bis (und mit) Knoten Oberdierikonerstrasse.»
Antrag Gemeinderat: Ablehnung
Abstimmung: Mit 10 gegen 14 Stimmen (2 Enthaltungen) wird die Überweisung des Postulats abgelehnt.
Aktuelle Praxis
Eine Anordnung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen ist gestützt auf eine fundierte Prüfung jedes Einzelfalls auf möglichst kurzen Streckenabschnitten in stark frequentierten Ortsteilen möglich, sofern sie aus lärmrechtlichen Gründen oder aufgrund von Verkehrssicherheitsaspekten erforderlich ist. Weiterlesen…
Grundlagen
Planungsbericht: Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts
Tempo 30: Planungsbericht schafft transparente Grundlage
Mit der überarbeiteten Version der Beurteilungsmethode und der teilrevidierten Strassenverkehrsverordnung soll auch ein Merkblatt für die Gemeinden erarbeitet werden. So kennen die Gemeinden die Voraussetzungen und die Beurteilungskriterien für Tempo-30-Gesuche auf Kantonsstrassen und können vor Einreichung allfälliger Gesuche entsprechende Vorabklärungen treffen.
Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie sie zukünftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will:
Am 3. Dezember 2024 hat der Kantonsrat den Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» (B 28) zustimmend zur Kenntnis genommen und ihn mit insgesamt elf Bemerkungen ergänzt: Die Regierung wurde unter anderem beauftragt, eine Ergänzung der Strassenverkehrsverordnung zu prüfen, um die im Planungsbericht definierten Kriterien für die Anordnung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts zu verankern. Weiterlesen…
Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung wird über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt und dauert vom 24. Februar bis 20. Juni 2025. Weitere Infos dazu hier
Alle Infos zu Tempo 30 auf einen Blick
Heute in der LZ erschienen:
