Resultate kommunale Abstimmung

Wie die Finanzvorsteherin Susanne Trösch am 26.11.2023 in der Luzerner Zeitung berichtete, werde die
Gemeinde das abgelehnte Budget 2024 überarbeiten müssen und es im Frühjahr 2024 erneut zur Abstimmung vorlegen. Eines könne sie jetzt schon sagen: „wir werden wieder mit einer Steuerfusserhöhung um 0,2 Einheiten
kommen, denn 0,1 Einheiten bringt uns schlicht zu wenig». Bei der zweiten Vorlage des Budgets setze sie auf einzelne «positive Effekte», aber ingesamt seien Sparpotenziale zu wenig effektiv.». Sollten die Ebikoner auch das zweite Budget mit Steuerfusserhöhung ablehnen, würde der Regierungsrat das Budget festlegen. Das heisst doch im Klartext, es wird mehr oder weniger das gleiche Budget mit der gleichen Steuerfusserhöhung aufgelegt…

Ausgelöst durch eine Stimmrechtsbeschwerde von Ebikon hat der Regierungsrat übrigens eine kleine Wegleitung für Gemeinden erarbeitet über den Inhalt der Abstimmungsbotschaften bei Urnenabstimmungen:

Hier ein interessanter Link zum Thema Steuerfüsse und Budgets – Der Steuerfuss einer Gemeinde wird von den Stimmberechtigten oder dem Gemeindeparlament zusammen mit dem Gemeindebudget beschlossen: https://www.lustat.ch/analysen/oeffentliche-finanzen/steuerfuesse-2023