Tempo 30 – aktualisiert

Der Kanton Luzern schreibt heute in seiner Medienmitteilung , dass ein umfassender Prozess für einheitliche und transparente Beurteilungspraxis abgeschlossen sei.

Strassenverkehrsverordnung bildet Grundlage für Tempo-30-Entscheide
Der Regierungsrat setzt die angepasste Strassenverkehrsverordnung per 1. September 2025 in Kraft. Ein Leitfaden für Gemeinden wird mit dem Inkrafttreten bereitgestellt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert