Dazu lohnt sich ein Blick in das PBG und dessen Erläuterungen, genauer dann unter § 184:
SRL Nr. 735 – Planungs- und Baugesetz (PBG)
Namentlich genannt werden diese Bauten und Anlagen in der Planungs- und Bauverordnung unter § 53 (baubewilligungspflichtig) und § 54 (baubewilligungsfrei)
SRL Nr. 736 – Planungs- und Bauverordnung (PBV)
Allgemeine Infos zum Planungs- und Baurecht

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