Alle wichtigen Infos zur Energieplanung im Kanton Luzern
Gemäss dem kantonalen Energiegesetz (§ 5 KEnG, § 3 KEnV) sind Gemeinden dazu verpflichtet, eine kommunale Energieplanung zu erstellen. Die Verordnung präzisiert, dass die Gemeinden einen auf die Verhältnisse der Gemeinde abgestimmten Energiestadt-Prozess oder ein vergleichbares Verfahren durchführen und allfällige Massnahmen prüfen. Der kantonale Planungsbericht fordert zudem «Netto null 2050»-kompatible kommunale Energieplanungen (Massnahme KS-E1.3) bis 2030.
Zur Unterstützung der Gemeinden erarbeitete der Kanton diverse Arbeitshilfen, die aufzeigen, mit welchen Vorgehensschritten die Gemeinden eine «Netto null 2050»-kompatible Energieplanung erarbeiten können.
Seit August 2024 werden Klima- und Energiedaten auf dem kantonalen Klima- und Energie Dashboard der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Es sind gesetzliche Verpflichtungen, sich aktiv dem Klimawandel entgegenzutreten. Unsere Gemeinde Ebikon hätte längst schon von sich aus tätig werden sollen! Wie so etwas konkret umgesetzt werden kann sieht man am Beispiel Kriens. Da wird von Anfang an auch die Bevölkerung miteinbezogen.
Bei der Projektorganisation in Kriens heisst es unter anderem: „Die Erarbeitung der Massnahmen erfolgt in engem Austausch mit den zuständigen Departementen. Um Synergien mit weiteren Gemeinden und dem Kanton Luzern zu nutzten, wurde eine Echo-Gruppe mit Vertretern der K5-Gemeinden (Stadt Luzern, Gemeinden Horw, Emmen und Ebikon) dem Kanton Luzern (Klimaexperte) und LuzernPlus eingerichtet.
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