Der Prozess der Zentrumsplanung erstreckt sich schon über viele Jahre.

Phase 2 – Zentrum verstehen: Die breite Bevölkerung soll partizipativ in die Zentrumsentwicklung einbezogen werden. Resultate der Bevölkerungsumfrage
Welche Massnahmen sollen im Zentrum priorisiert werden?
- Mehr Grünflächen
- Wiederbelebung Gasthaus Löwen
- Treffpunkte und Begegnungsorte
- Verkehrsberuhigende Massnahme
Phase 3
Phase 3.1 „LeiStbild“ – Handlungsfelder benennen
Zeitraum: 3. & 4. Quartal 2024
In der 3. Phase wurden die unterschiedlichen Anforderungen an das Zentrum, die in den Umfragen ermittelt wurden, in ein sogenanntes «LeiStbild» übersetzt, das definiert, was das Zentrum in Zukunft für die unterschiedlichen Anspruchsgruppen zu leisten hat. Es nimmt die unterschiedlichen Perspektiven auf und gibt Aufschluss über die relevanten Kernthemen und Handlungsfelder. Die Handlungsfelder wurden im Rahmen von Impulsorten genauer verortet und beschrieben.
1. Quartal 2024: Projektunterbruch aufgrund von budgetlosem Zustand
Phase 3.2 „LeiStbild“ – Definieren und Priorisieren von Impulsorten
Zeitraum: ca 2. – 4. Quartal 2024
Basierend auf den Handlungsfeldern werden die nächsten Schritte und Verantwortlichkeiten je nach Impulsort für nachfolgende Umsetzungsprojekte definiert. Der Echoraum sowie die Projektsteuerung setzen sich mit dem LeiStbild und den resultierenden Aufwänden für die Umsetzung auseinander und nahmen dazu Stellung. Das LeiStbild sowie die Strategie zur Umsetzung soll nun durch den Gesamtgemeinderat verabschiedet werden. Darauffolgend findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der sich Interessierte über das LeiStbild als Produkt sowie über das weitere Vorgehen informieren können. Die Informationsveranstaltung wird in Form von geführten Spaziergängen vor Ort im Zentrum stattfinden, damit Interessierte direkt vor Ort mit Verantwortlichen der Gemeinde in den Dialog treten können. Bei den Impulsorten werden zudem Informationstafeln zum Leistbild aufgestellt.
Phase 3.3 „LeiStbild“ – Vertiefung Impulsorte
Zeitraum: ca. 1. & 2. Quartal 2025
In der Phase 3.3 werden die drei Impulsorte «Nachfolgenutzung Areal Löwen», «Attraktivierung Zentralstrasse» und «Aufwertung Gemeindehausplatz» vertieft ausgearbeitet. Die Umfragen und Gespräche aus der Phase 2 (Stakeholdergespräche, Grundeigentümerbefragung und Bevölkerungsbefragung) hoben diese drei Themen in punkto Notwendigkeit, Wichtigkeit und Machbarkeit besonders hervor. Die für die Umsetzung der Massnahmen relevanten Grundeigentümerschaften werden in dieser Phase eng in den Prozess involviert. Ebenso wird es für Interessierte aus der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben bei der Planung von einzelnen Massnahmen bei den Impulsorten mitzuwirken.

Arealentwicklung Löwen
Auf dem Areal Löwen soll ein lebendiger Treffpunkt entstehen, der multifunktionale Räume für Gastronomie, Wohnen und Gemeinschaftsaktivitäten bietet. Ein sorgfältiger Umgang mit dem historischen Bestand wird vorausgesetzt.
Attraktivierung Zentralstrasse / Kantonsstrasse
Gefragt sind qualitative und gestalterische Aufwertungen des Strassenraums mit Begrünungen, Verweilmöglichkeiten und verbesserten, sicheren Strassenquerungen. Zu prüfen ist z. B. eine Reduktion der Geschwindigkeit beim motorisierten Verkehr zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität.
Aufwertung Gemeindehausplatz
Künftig soll der Gemeindehausplatz vielfältig nutzbar sein (Anlässe, Mittagsangebot, Foodfestival etc.). Erwünscht ist eine Aufwertung mit Begrünung, Verweilmöglichkeiten und einer Entsiegelung der Betonfläche.
Fazit: Vor zwei Jahren sprach sich die Bevölkerung klar und bevorzugt für verkehrsberuhigende Massnahmen aus. Dieses Anliegen wurde als einer der drei Impulsorte im sog. LeiStbild aufgenommen. Aber anstatt dies nun endlich umzusetzen, lehnt er an der letzten Einwohnerratssitzung das Postulat Tempo 30 auf der Kantonsstrasse ab und verweist stattdessen darauf, dass eine Prüfung von Tempo 30 im Rahmen des Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) geplant sei:
Wird so eine partizipative Entwicklung des Zentrums umgesetzt? Leider schloss sich eine Mehrheit des Einwohnerrats der Antwort des Gemeinderates an und lehnte das Postulat ab.
Weshalb man nicht jetzt das folgende Vorgehen wählen konnte, das ja auch eine längere Zeit benötigt, eingehende Abklärungen beinhaltet und am Schluss natürlich auch eine Zusammenarbeit mit dem Kanton notwendig macht (dem Besitzer der Kantonsstrasse), das ist mir einfach nicht nachvollziehbar: https://mobilitaet.lu.ch/Tempo30/Aktuelle_Praxis
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