In der Stadt Luzern trat am 1. Januar 2025 das Reglement über die Kurzzeitvermietung in Kraft.
Kriens will Airbnb ausbremsen:

Und wie wird das Thema rund um bezahlbaren Wohnraum in Ebikon politisch beurteilt?
„Die aktuellen rechtlichen Regelungen und das bestehende Planungsinstrumentarium ermöglichen es den Eigentümern von Grundstücken und Immobilien, selbstständig zu entscheiden, wie sie ihre Liegenschaften entwickeln.“
Ein Beispiel stellt ein aktuelles Baugesuch dar: Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 Kleinwohnungen, wobei die bestehende Wohnfläche von 100 qm um weitere 140 qm vergrössert wird, zu einem bestehenden Auto-Abstellplatz weitere 5 Plätze hinzukommen, in dem sich eine Zweizimmerwohnung sowie fünf Studios mit 21-34 qm Fläche befinden. Verkehrstechnisch ideal gelegen. Da würde es mich nicht wundern, wenn es sich um Kurzzeitvermietungen handeln würde. Was für den Gemeinderat ja völlig in Ordnung ist.
Schreibe einen Kommentar