Kategorie: Allgemein
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Preisgünstiger Wohnraum in Ebikon?
Nr._05-25_Beantwortung_Schriftliche_Anfrage_Aregger_Markus_und_Mitunterzeichnende_ueber_Preisguenstiger_Wohnraum_in_EbikonHerunterladenDa sieht die Situation in Kriens aber schon anders aus, siehe LZ : Krienser Einwohnerrat will mehr gemeinnützigen Wohnraum
Das Parlament lehnt die Wohninitiative der Linken ab, spricht sich aber für einen Gegenvorschlag mit konkretem Ziel aus. Stefan Dähler, 10.04.2025. Siehe: https://www.einwohnerrat-kriens.ch/sitzungsplan/sitzungsuebersicht.page/1734 -
Mehr Transparenz in Ebikon wird gefordert


Für mich stehen die Erfahrungen der beiden Leserbriefschreiber im Gegensatz zu folgender Aussage (siehe Beitrag Ebikon erhält eigene News-App) :
Frage: Kann der Bürger anstelle von Lesebriefen seine Meinung zu den Geschäften oder Beiträgen in Form von Kommentaren mitteilen oder wie kann man mitdiskutieren und Feedbacks geben?
Antwort: Das wäre möglich, wird vom Gemeinderat jedoch nicht gewünscht. Aus zwei Gründen: Einerseits erfordert die seriöse Bewirtschaftung von Kommentaren zusätzliche interne Ressourcen. Andererseits schätzt der Gemeinderat den persönlichen und nicht-anonymen Austausch mit Einwohnerinnen und Einwohnern, wie er heute gepflegt wird. Bürgerinnen undBürger können ihre Meinung weiterhin direkt beim Gemeinderat oder bei der Verwaltung äussern – etwa in der Gemeinderatssprechstunde, telefonisch per Post oder per E-Mail. -
Gegen Zigarettenlitterung
Bist du bei der nationalen Zigistummel-Sammel-Challenge vom 11. bis 25. März 2025 dabei?

Weitere Infos: https://stop2drop.ch/
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Photovoltaik – Sonnenstrom
Was du schon immer über Sonnenstrom wissen wolltest, das findest du hier in aktueller Version bei der Umweltberatung Luzern.

Und ganz allgemein zu erneuerbaren Energien findest du Infos hier: https://umweltberatung-luzern.ch/themen/erneuerbare-energien
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Was ist eigentlich baubewillungspflichtig?
Dazu lohnt sich ein Blick in das PBG und dessen Erläuterungen, genauer dann unter § 184:
SRL Nr. 735 – Planungs- und Baugesetz (PBG)
Namentlich genannt werden diese Bauten und Anlagen in der Planungs- und Bauverordnung unter § 53 (baubewilligungspflichtig) und § 54 (baubewilligungsfrei)
SRL Nr. 736 – Planungs- und Bauverordnung (PBV)
Allgemeine Infos zum Planungs- und Baurecht
